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Kooperation mit der Rosenplatzschule

Der Hort Rosenkinder arbeitet seit 2016 im Rahmen des Osnabrücker Modells kooperativ.  Das Modell verbindet die traditionellerweise getrennten Angebote von schulischem offenen Ganztag (OGS) und Hort durch deren inhaltliche und personelle Verzahnung.  Für die Kinder bedeutet die Teilnahme am Angebot des Kooperativen Hortes, dass sie im Anschluss an die Angebote der „Verlässlichen Schule“ zunächst am schulischen Ganztagsangebot teilnehmen und nach dessen Abschluss in das kostenpflichtige Jugendhilfeangebot des Hortes übergehen.  Am Freitag findet das Jugendhilfeangebot direkt im Anschluss an die Verlässliche Schule statt, und auch in den Ferien bietet der Hort Gewähr für eine ganztägige Betreuung von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr an mindestens 40 Tagen. Die Öffnungstage richten sich dabei nach den Empfehlungen der Stadt Osnabrück.

Ab August 2026

Durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ergibt sich für das Schuljahr 2026/2027 eine Übergangsphase. Zunächst wird der Rechtsanspruch für die Kinder der ersten Klassen durch den Kooperativen Hort Rosenkinder erfüllt. 
Das bedeutet, dass alle Kinder, die nach Ende des schulischen Ganztages um 15 Uhr eine Betreuung benötigen, in der Wochengruppe des Hortes angemeldet werden können. 
Eine rechtzeitige Anmeldung im Hort ist dafür notwendig. 
Nach Ablauf der Rückmeldefrist (30.04.2026) ist nur bei freien Hortplätzen eine Betreuung möglich. 
Bitte fragen Sie im Hort nach, ggf. sind noch Plätze frei.

Eine Anmeldung an allen vier Tagen im schulischen Ganztag ist dafür in diesem Schuljahr Bedingung. 
Eine Freitagsgruppe oder nur die Buchung der Ferienbetreuung ist in diesem Schuljahr noch nicht möglich. 
Diese Änderungen sind für das Schuljahr 2027/2028 geplant.

 

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